Die Boğaziçi-Universität hat auf Grundlage von Artikel 154 des türkischen Strafgesetzbuches beschlossen, die Aktivitäten einiger Clubs und Gesellschaften bis zum 28. März 2025 auszusetzen. Das Universitätspräsidium erklärte, dass die betroffenen Vereine und Gesellschaften offen kriminelle Aktivitäten fördern würden.

Entscheidung der Boğaziçi-Universität, Club- und Gemeinschaftsaktivitäten einzufrieren
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