„ANDERE“ OPTION KANN ZU STEUERSTRAFEN FÜHREN. Laut den Nachrichten von Öznur Karslı Çetiner von Habertürk; Dabei zeigte sich, dass Personen, die bei Geldüberweisungen insbesondere über Internet- und Mobile-Banking die Option „Sonstiges“ als Begründung verwendeten, zur Risikogruppe zählten. Transaktionen mit der Beschreibung „Sonstiges“ werden von der künstlichen Intelligenz als Mieteinnahmen wahrgenommen und einer Steuerprüfung unterzogen.