
Die Zuzahlung für dem Gesundheitsministerium angeschlossene Krankenhäuser, die vom Gesundheitsministerium als Krankenhäuser der Tertiärversorgung eingestuft werden, wurde von 45 TL auf 20 TL gesenkt. Ebenso beträgt die Teilnahmegebühr für staatliche/Stiftungsuniversitätskrankenhäuser mit zahnmedizinischer Fakultät, Gesundheitspraxis- und Forschungszentren staatlicher Universitäten mit medizinischer Fakultät und Gesundheitspraxis- und Forschungszentren von Stiftungsuniversitäten mit medizinischer Fakultät 20 TL.
Die Zuzahlung für private Gesundheitsdienstleister der zweiten und dritten Ebene blieb bei 50 TL.
Die Kostenbeteiligung für ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen durch überweisende Allgemeinärzte, die einen Vertrag mit einem Gesundheitsdienstleister abgeschlossen haben oder vom Gesundheitsministerium zu diesen bevollmächtigt oder ermächtigt sind, wird um 50 Prozent gekürzt.