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1,3 Milliarden TL Geldstrafe für BİM
Die Wettbewerbsbehörde verhängte gegen BİM eine Geldstrafe von 1,3 Milliarden TL wegen der Behinderung der Inspektion vor Ort. Die Vor-Ort-Inspektionsbefugnis der Wettbewerbsbehörde ist eines der wichtigsten Instrumente, um festzustellen, ob gegen das Gesetz verstoßen wurde. Für die Schaffung von Wettbewerb ist die wirksame und effiziente Nutzung dieser Befugnisse von größter Bedeutung. Im Falle der Behinderung oder Vereitelung der Vor-Ort-Kontrolle wird gegen das betroffene Unternehmen ein Ordnungsgeld in Höhe von fünf Promille seines Umsatzes verhängt.