
Geburtshilfe wird türkischen Staatsbürgern und Blue Card-Inhabern gewährt, die am oder nach dem 15.05.2015 eine Lebendgeburt haben.
Die Antragspriorität liegt bei der Mutter.
Wenn die Mutter türkische Staatsbürgerin/Blue-Card-Inhaberin ist oder nicht lebt, wird der Antrag vom Vater gestellt, der die gleichen Voraussetzungen erfüllt.
Begünstigt können türkische Staatsangehörige und Blue-Card-Inhaber sein, die am oder nach dem 15.05.2015 im In- und Ausland entbunden haben.
Antrag auf Geburtshilfe
• 300 TL für das erste Kind
• 400 TL für das zweite Kind
• 600 TL für das dritte und weitere Kinder
Die Zahlungen erfolgen einmalig.