zwangsvollstreckung-konkursrecht wohnungsvermietung mietwohnungen
Schlechte Nachrichten für Hausbesitzer ... Die Ära „Meine Tochter kommt, geh“ ist offiziell vorbei!
Schlechte Nachrichten für Hausbesitzer ... Die Ära „Meine Tochter kommt, geh!“ ist offiziell vorbei! Zahlt ein Mieter seine Miete nicht regelmäßig, kann dies für den Vermieter ein berechtigter Grund zur Kündigung sein. Wenn Vermieter ihre Mieter jedoch täuschen, indem sie „hohe Mieten verlangen und Aussagen machen wie: ‚Ich bleibe hier, mein Kind kommt‘“, um sie rauszuwerfen, stellt dies eine ungerechtfertigte Räumung dar.