
Gemäß Artikel 35 des „Straßenverkehrsgesetzes“ Nr. 2918 wird die Inspektionsgebühr von jedem Fahrzeug erhoben, dessen Inspektionszeitraum überschritten wurde, mit einer zusätzlichen Gebühr von 5 % für jeden Monat der Verspätung.
Die Mehrwertsteuer ist in den Fahrzeuginspektionspreisen enthalten.
Inspektionen von Fahrzeugen, die gemäß den Ergebnissen des Inspektionsberichts als „schwerwiegend defekt“ oder „unsicher“ eingestuft wurden, werden nicht genehmigt.
Die kostenlose Nachinspektion Ihres Fahrzeugs kann innerhalb von 1 (einem) Monat ab dem vorherigen bezahlten Inspektionsdatum an allen Stationen, die dieselbe Fahrzeuggruppe in der gesamten Türkei bedienen, kostenlos durchgeführt werden. Für jede bezahlte Inspektion besteht ein Anspruch auf eine Nachinspektion. Fahrzeuge, für die die Nachinspektion nicht innerhalb der Frist durchgeführt wurde,Fahrzeuge, bei denen das Recht auf eine wiederholte Inspektion in Anspruch genommen wurde, sowie Fahrzeuge, an denen im Rahmen von Artikel 34 des Gesetzes Nr. 2918 Änderungen (Renovierungen) vorgenommen wurden, werden erneut untersucht und die Inspektionsgebühr in voller Höhe eingezogen.
Fahrzeuge, deren Prüfung an festen Prüfstationen nicht bestanden wurde, können die Prüfung innerhalb eines Monats an allen Stationen derselben Fahrzeuggruppe in der gesamten Türkei kostenlos wiederholen lassen.
Für Fahrzeuge, die zur Wiederholungsuntersuchung oder bei denen innerhalb eines Monats keine Prüfung durchgeführt wurde, wird die volle Untersuchungsgebühr erhoben.